Grundsätze der Oranienschule für gute Hausaufgaben
1. Wir als verpflichtende Ganztagsschule können auf regelmäßige häusliche Übungen in Form von Wochenend- oder Langzeitübungen außerhalb der Schule nicht verzichten,
- damit die Schüler in der kurzen Schulzeit bei uns (Durchgangsschule) die Entwicklungsverzögerungen im Bereich Sprache möglichst schnell aufholen und Erschwernisse beim schulischen Lernen überwinden.
- damit die Kinder und die Eltern auf die “Hausaufgaben-Realität” nach dem Wechsel in die Regelschule vorbereitet sind.
- damit auf individuelle Stärken oder Schwächen differenziert eingegangen werden kann.
- damit die Eltern Einblick erhalten in die Unterrichtsinhalte und die individuelle Arbeitsweise ihres Kindes.
2. Die häuslichen Übungen werden in der Schule besprochen, kontrolliert und ausgewertet. Sie erleichtern den Lehrkräften jedoch die Arbeit, wenn die Eltern die Arbeiten auf Vollständigkeiten überprüfen und Hinweise geben (schriftlich), wenn ein Kind etwas nicht verstanden hat.
3. Die Eltern dürfen Tipps und Hilfestellungen geben, aber keine Lösungen vorgeben oder gar aus falsch verstandenem Perfektionismus die Aufgaben von den Eltern machen lassen.
4. Der zeitliche Umfang der schriftlichen Wochenend-Hausaufgaben sollte folgende Zeitfenster nicht überschreiten:
- Eingangsklasse: 30 Minuten (maximal 15 Min. pro Tag)
- Klasse 1 und 2: 60 Minuten (maximal 30 Min. pro Tag)
Auch hier bitten wir um eine schriftliche Mitteilung, falls das Kind die Aufgaben in dieser Zeit nicht schafft.
5. Mündliche Hausaufgaben sollen ritualisiert möglichst täglich in kurzen Sequenzen durchgeführt werden (z.B.: Sprach- und Sprechübungen nach Lehreranweisung, Kopfrechnen, Leseübungen …). Hierzu zählt aber auch die tägliche Kontrolle des Mitteilungsheftes, der Postmappe und des Mäppchens (Hinweise lesen, Stifte spitzen, fehlendes Material ergänzen).
6. Sinnvolle Hausaufgaben dienen nicht nur dem Üben und Vertiefen des Unterrichtsstoffes sondern auch dem gleichzeitigen Trainieren von Lern- und Arbeitstechniken (wie Lernwörter, Umgang mit dem Wörterbuch, Einsatz von Hilfsmitteln …).
7. Bei nicht gemachen Hausaufgaben ist dies von den Lehrern zu dokumentieren, die Eltern sind zu informieren und es ist an ihre Verantwortung zu appellieren. Gegebenenfalls erfolgt ein Hinweis im Zeugnis.
8. Die Grundsätze der schuleigenen Hausaufgaben-Praxis werden mit den Eltern beim Elternabend thematisiert. Alle Eltern erhalten einen Abdruck. Mit ihrer Unterschrift stimmen die Eltern diesen Grundsätzen zu und versichern, dass sie sich an die Absprachen halten.
Gesetzliche Grundlage:
Schulordnung für öffentliche Förderschulen vom 29. Mai 2000
§ 45 Hausaufgaben:
1. In Förderschulen mit Ganztagsunterricht ist in der Regel von Hausaufgaben abzusehen.
Anmerkung: Warum wir von der Regel abweichen, ist in Punkt 1 begründet.
3. Ferien sind von Hausaufgaben frei zu halten.
Anmerkung: die unter Punkt 5 beschriebenen mündlichen Sequenzen sind aber auch in Ferienabschnitten zumindest zeitweise notwendig!